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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heckenwelt Baumschulen GmbH
St. Martin in Hädern 2a
86911 Dießen am Ammersee

Fassung 3.5 · Stand: 22.08.2026 (ersetzt die Fassung vom Juli 2026)
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§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Heckenwelt Baumschulen GmbH, St. Martin in Hädern 2a, 86911 Dießen am Ammersee (nachfolgend „Heckenwelt“), die alleiniger Vertragspartner des Kunden ist, und ihren Kunden über die Lieferung von Pflanzen sowie über vereinbarte Liefer-, Pflanz- und sonstige Leistungen.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4 Gegenüber Unternehmern gelten abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn Heckenwelt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln über die Einbeziehung und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Pflanzen als Naturprodukte – Beschaffenheit und Verfügbarkeit

2.1 Pflanzen sind Naturprodukte. Art- und sortentypische, geringfügige und für den Kunden zumutbare Abweichungen insbesondere in Wuchsform, Verzweigung, Blattfärbung und jahreszeitlichem Erscheinungsbild können vorkommen. Vereinbarte Eigenschaften, die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und die gesetzlichen Anforderungen an die Mangelfreiheit bleiben hiervon unberührt.

2.2 Abbildungen dienen der Veranschaulichung, sofern sie im individuellen Angebot nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet sind. Abbildungen ersetzen keine im Angebot vereinbarten Angaben zu Art, Sorte, Sortierung, Größe, Container/Ballen und Menge.

2.3 Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot und keine verbindliche Verfügbarkeitszusage. Verbindlich sind Art, Umfang, Qualität, Verfügbarkeit und Preis des individuellen Angebots. Erkennbare Fehler werden vor Vertragsschluss berichtigt.

2.4 Ist eine angefragte Sorte, Größe oder Menge nicht im eigenen Bestand, kann Heckenwelt die vertraglich vereinbarte Pflanze von einer ausgewählten Partnerbaumschule beziehen. Heckenwelt bleibt in diesem Fall Verkäufer und alleiniger Vertragspartner. Eine andere Sorte, Größe oder Ausführung wird nur geliefert, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt.

§ 3 Anfrage, individuelles Angebot und Vertragsschluss

3.1 Mitteilungen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind zunächst kostenlose und unverbindliche Anfragen des Kunden. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Anfrage und ist weder ein Angebot noch eine Annahme.

3.2 Heckenwelt kann dem Kunden auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot in Textform, regelmäßig per E-Mail als PDF, übermitteln. Das Angebot bezeichnet die Leistungen, Preise, Anlagen und eine etwaige Bindefrist.

3.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das konkrete Angebot innerhalb der Bindefrist ausdrücklich per E-Mail oder durch Rücksendung einer unterzeichneten Annahmeerklärung annimmt und diese Annahme Heckenwelt zugeht. Telefonische Erklärungen führen nicht zum Vertragsschluss. Sie dienen ausschließlich der Beratung und Abstimmung.

3.4 Heckenwelt bestätigt den geschlossenen Vertrag unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger. Die Auftragsbestätigung gibt den Vertragsinhalt wieder, begründet aber keinen hiervon abweichenden Vertrag, sofern eine Änderung nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wird.

§ 4 Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht

4.1 Bei Fernabsatzverträgen erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen, die für den konkreten Vertrag geltende Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular oder einen gegebenenfalls einschlägigen Hinweis auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zusammen mit dem individuellen Angebot und vor Abgabe seiner bindenden Vertragserklärung auf einem dauerhaften Datenträger.

4.2 Nach Vertragsschluss erhält der Verbraucher unverzüglich eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Diese Bestätigung ersetzt nicht die rechtzeitige vorvertragliche Information.

4.3 Soll Heckenwelt auf Wunsch des Verbrauchers mit einer Pflanz- oder sonstigen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt Heckenwelt vor Leistungsbeginn ein gesondertes ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers ein und informiert ihn über einen möglichen Wertersatz. Soweit gesetzlich vorgesehen, wird zusätzlich die ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Leistung eingeholt. Diese Erklärungen sind nicht Bestandteil einer allgemeinen AGB-Zustimmung und werden nicht vorangekreuzt.

4.4 Ob ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach dem konkreten Vertragsgegenstand und den gesetzlichen Vorschriften. Die Eigenschaft einer Pflanze als lebende Ware führt nicht pauschal zum Ausschluss des Widerrufsrechts.

§ 5 Preise und Zusatzkosten

5.1 Preisangaben gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer. Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung und der Gesamtpreis ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Rechnung.

5.2 Als „ab“ gekennzeichnete Websitepreise bezeichnen den niedrigsten Preis der jeweils eindeutig benannten Variante und gelten, sofern nicht anders angegeben, für Selbstabholung ab Baumschule. Mengenstaffeln gelten nur für die jeweils ausgewiesene Sorte, Sortierung, Menge und Abnahmeform. Die Websitepreise sind keine bindenden Angebote. Sie dürfen jedoch nicht von den bei ihrer Anzeige angegebenen Voraussetzungen abweichen.

5.3 Für die Lieferung berechnet Heckenwelt eine Pauschale, die sich nach der tatsächlichen Straßenentfernung zwischen der Baumschule und dem Lieferort richtet, nicht nach der Luftlinie: bis 10 km 39 €, über 10 bis 20 km 59 €, über 20 bis 30 km 79 €, über 30 bis 40 km 99 €, über 40 bis 50 km 149 €, über 50 bis 60 km 179 €. Bei einer Entfernung von mehr als 60 km wird die Lieferung im individuellen Angebot beziffert. Die auf der Website angezeigte Pauschale wird anhand des Mittelpunkts des angegebenen Postleitzahlgebiets ermittelt und deshalb als voraussichtlich ausgewiesen. Maßgeblich ist die im individuellen Angebot genannte Pauschale.

5.4 Die Lieferpauschale nach § 5.3 setzt voraus, dass die Lieferung ausschließlich Pflanzen bis zu einer Höhe von 200 cm und insgesamt höchstens 20 Pflanzen umfasst. Die Anlieferung erfolgt mit einem Sprinter und einer Arbeitskraft. Das Abladen ist bis zur Bordsteinkante vorgesehen und dauert in der Regel höchstens etwa 15 Minuten. Pflanzen über 200 cm Höhe, Mengen von mehr als 20 Pflanzen sowie Lieferungen mit erhöhtem Abladeaufwand, schwierigen Zufahrten oder besonderen örtlichen Gegebenheiten sind von der Pauschale nicht erfasst. In diesen Fällen erfolgt die Lieferung mit einem größeren Fahrzeug oder mit erhöhtem Aufwand. Heckenwelt beziffert die Lieferkosten dafür im individuellen Angebot. Ein Ortstermin ist hierfür nicht erforderlich. Er kann für die Pflanzung oder die Verlegung eines Tropfschlauches vereinbart werden. Die Pauschale umfasst ausschließlich die Beförderung der gekauften Pflanzen. Die Anfahrt des Pflanzteams sowie der Transport von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sind nicht Bestandteil der Pauschale und werden, soweit beauftragt, mit der Pflanzung abgerechnet.

5.5 Kosten für Pflanzung, Verlegung eines Tropfschlauches, Bodenarbeiten, Entsorgung oder sonstige Zusatzleistungen werden vor Vertragsschluss im individuellen Angebot beziffert oder, soweit eine genaue Berechnung vernünftigerweise noch nicht möglich ist, nach einer transparent beschriebenen Berechnungsmethode angegeben. Für die Verlegung eines Tropfschlauches nennt Heckenwelt einen Richtpreis ab 6,90 € je Pflanzmeter einschließlich fachgerechter Verlegung und Erdspießen. Der endgültige Preis ergibt sich aus Länge, Zugänglichkeit und Aufwand vor Ort.

§ 6 Lieferung, Pflanzung und Termine

6.1 Liefer-, Abhol- und Pflanztermine sind nur verbindlich, wenn sie im individuellen Angebot oder in einer späteren Terminbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei unverbindlichen Zeitfenstern informiert Heckenwelt den Kunden über absehbare wesentliche Verschiebungen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.

6.2 Heckenwelt ist zu Teilleistungen nur berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, keine zusätzlichen Kosten entstehen und ein vereinbarter einheitlicher Pflanz- oder Gestaltungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

6.3 Das konkrete Liefer- und Pflanzgebiet sowie alle Anfahrts-/Lieferkosten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Selbstabholung ist nur nach bestätigter Terminvereinbarung möglich.

6.4 Ist eine vertraglich geschuldete Pflanze trotz eines von Heckenwelt vor Vertragsschluss abgeschlossenen, inhaltlich entsprechenden Beschaffungsgeschäfts nicht verfügbar, weil der Lieferant Heckenwelt ohne deren Verschulden nicht beliefert, kann Heckenwelt hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten. Heckenwelt informiert den Kunden unverzüglich und erstattet erhaltene Zahlungen unverzüglich. Eine Ersatzpflanze wird nur geliefert, wenn der Kunde einem gesonderten Vorschlag ausdrücklich zustimmt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6.5 Kann eine vereinbarte Übergabe oder Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht stattfinden, setzt Heckenwelt dem Kunden grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nachholung oder bietet einen angemessenen Ersatztermin an. Nach erfolglosem Ablauf der Frist oder bei ernsthafter und endgültiger Annahme-/Mitwirkungsverweigerung kann Heckenwelt nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Leistung werden angerechnet.

6.6 Heckenwelt darf zur Durchführung von Lieferung, Pflanzung, Verlegung eines Tropfschlauches oder sonstigen vereinbarten Leistungen fachlich geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen. Heckenwelt bleibt dabei alleiniger Vertragspartner, Rechnungsaussteller und Schuldner der gesetzlichen sowie der vereinbarten Ansprüche des Kunden. Ansprüche des Kunden richten sich nicht gegen den eingesetzten Erfüllungsgehilfen, es sei denn, mit diesem wurde ausdrücklich ein gesonderter Vertrag geschlossen.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

7.1 Zahlungsart und Zahlungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Rechnung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per Rechnung, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde hat insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

7.3 Der Kunde kann mit Gegenansprüchen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Heckenwelt.

§ 9 Gewährleistung und Anwuchsgarantie

9.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Wird die Pflanze von Heckenwelt fachgerecht gepflanzt, gewährt Heckenwelt eine Anwuchsgarantie nach Maßgabe der Garantiebedingungen (PDF, Fassung 3.1 vom 21.08.2026). Die Garantiedauer beträgt acht Wochen ab dem Tag der Pflanzung. Sie beträgt ein Jahr, wenn Heckenwelt bei der Pflanzung zusätzlich einen Tropfschlauch zur Bewässerung verlegt und dieser während der Vegetationszeit angeschlossen und betriebsbereit gehalten wird. Ob die Pflanzen von Heckenwelt geliefert oder vom Kunden selbst abgeholt wurden, ist dafür ohne Bedeutung. Für Pflanzen, die nicht von Heckenwelt gepflanzt werden, wird keine Anwuchsgarantie gewährt. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bestehen unentgeltlich und werden durch die Anwuchsgarantie nicht eingeschränkt. Darüber hinaus bestehen Garantien nur, wenn sie ausdrücklich abgegeben wurden.

§ 10 Haftung

10.1 Für eine Haftung von Heckenwelt auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

10.2 Heckenwelt haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10.3 Ferner haftet Heckenwelt für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Heckenwelt jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Heckenwelt haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5 Soweit die Haftung von Heckenwelt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Vertragstext

Heckenwelt übermittelt dem Kunden das individuelle Angebot, die darin bezeichneten Anlagen sowie die Auftragsbestätigung per E-Mail oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger. Ein Kundenkonto mit dauerhaftem Online-Abruf besteht nicht. Der Kunde kann die Unterlagen speichern und ausdrucken. Heckenwelt bewahrt Vertrags- und Geschäftsunterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen auf.

§ 12 Datenschutz

Heckenwelt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache

13.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

13.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Heckenwelt Gerichtsstand.

13.3 Vertragssprache ist Deutsch.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Heckenwelt nicht verpflichtet und nicht bereit.

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