Garantiebedingungen im Wortlaut
Der folgende Text ist unsere verbindliche Garantieerklärung, Fassung 3.1 vom 21.08.2026. Er ist wortgleich mit dem PDF, das Sie mit Ihrem Angebot erhalten. Was die Garantie in Kurzform bedeutet und welche Stufe für Sie gilt, steht auf der Seite Anwuchsgarantie.
Garantiegeber
Heckenwelt Baumschulen GmbH
St. Martin in Hädern 2a
86911 Dießen am Ammersee
Telefon (Büro): 08807 9463961
Beratung/Mobil: 0171 5660500
E-Mail: info@heckenwelt.de
1. Gesetzliche Rechte
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bestehen unentgeltlich und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Liegt ein gesetzlicher Mangel der Pflanze oder der Pflanzleistung vor, richten sich Nacherfüllung, Kosten und weitere Rechte ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die nachstehenden Beschränkungen der freiwilligen Garantie gelten dafür nicht.
2. Erfasste Pflanzen und räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für die Pflanzen, die
- im individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung als garantierte Pflanzen bezeichnet sind (maßgeblich ist die dort genannte Angebots- bzw. Auftragsnummer),
- von Heckenwelt fachgerecht gepflanzt wurden und
- sich am im Auftrag angegebenen Pflanzort in Deutschland befinden.
Ob die Pflanzen von Heckenwelt geliefert oder vom Kunden selbst abgeholt wurden, ist für die Garantie ohne Bedeutung. Maßgeblich ist allein, dass Heckenwelt sie gepflanzt hat. Für Pflanzen, die nicht von Heckenwelt gepflanzt wurden, gilt diese freiwillige Anwuchsgarantie nicht. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen.
3. Garantiedauer
Die Garantie beginnt am Tag, an dem Heckenwelt die jeweilige Pflanze am vereinbarten Pflanzort eingepflanzt hat. Wie lange sie läuft, richtet sich danach, welche Leistungen beauftragt wurden:
- Wird die Pflanze von Heckenwelt gepflanzt, beträgt die Garantiedauer acht Wochen ab dem Tag der Pflanzung.
- Wird die Pflanze von Heckenwelt gepflanzt und dabei ein von Heckenwelt verlegter Tropfschlauch zur Bewässerung eingebaut, beträgt die Garantiedauer ein Jahr ab dem Tag der Pflanzung.
Voraussetzung für die einjährige Dauer nach Nummer 2 ist, dass der verlegte Tropfschlauch während der Vegetationszeit angeschlossen und betriebsbereit gehalten wird. Eine Abschaltung über die Wintermonate ist unschädlich. Wird der Tropfschlauch dauerhaft entfernt, dauerhaft außer Betrieb genommen oder ohne Absprache erheblich verändert, gilt ab diesem Zeitpunkt die Garantiedauer nach Nummer 1.
Welche Garantiedauer im Einzelfall gilt, ist im individuellen Angebot und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Zur Wahrung der Garantiefrist genügt es, dass die Meldung eines erkennbaren Anwuchsausfalls vor Ablauf dieser Frist abgesendet wird.
4. Garantiefall
Ein Garantiefall liegt vor, wenn eine von der Garantie erfasste Pflanze innerhalb der Garantiedauer trotz fachgerechter Pflanzung sowie standort- und witterungsangepasster Pflege dauerhaft abstirbt oder erkennbar nicht anwächst und keiner der in Abschnitt 7 genannten, für den Ausfall ursächlichen Ausschlussgründe vorliegt.
Saisonale Verfärbungen, übliche Blattverluste, vorübergehender Pflanzschock, art-/sortentypische Entwicklung oder ein verzögerter Austrieb sind allein noch kein Garantiefall. Im Zweifel prüft Heckenwelt Zustand und Ursache fachlich.
5. Garantieleistung
Im Garantiefall stellt Heckenwelt eine Pflanze gleicher Art, Sorte und möglichst gleicher Sortierung/Größe kostenfrei als Ersatz bereit. Ist eine solche Pflanze nicht verfügbar, bietet Heckenwelt eine gleichwertige Ersatzpflanze an. Kann keine gleichwertige Ersatzpflanze bereitgestellt oder vereinbart werden, erstattet Heckenwelt den im Auftrag auf die ausgefallene Pflanze entfallenden Kaufpreis.
Die kostenfreie Garantieleistung umfasst die Ersatzpflanze. Anfahrt, Entfernung der ausgefallenen Pflanze, erneute Bodenarbeiten und Einpflanzung sind im Rahmen dieser freiwilligen Garantie nur kostenfrei, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls werden sie vor Ausführung transparent angeboten und nur nach gesonderter Beauftragung berechnet. Gesetzliche Ansprüche auf unentgeltliche Nacherfüllung bei einem Mangel bleiben hiervon unberührt.
6. Geltendmachung
Bitte melden Sie den möglichen Garantiefall innerhalb der Garantiedauer an:
Heckenwelt Baumschulen GmbH, St. Martin in Hädern 2a, 86911 Dießen am Ammersee, E-Mail: info@heckenwelt.de, Telefon (Büro): 08807 9463961, Beratung/Mobil: 0171 5660500.
Bitte nennen Sie, soweit verfügbar:
- Angebots-/Auftragsnummer,
- Pflanzort,
- betroffene Pflanze(n),
- Zeitpunkt und erkennbare Symptome,
- bisherige Bewässerung/Pflege.
Fotos sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Heckenwelt kann eine angemessene Besichtigung am Pflanzort verlangen, soweit dies zur Ursachenprüfung erforderlich ist. Die Geltendmachung der Garantie ist kostenlos.
7. Ausschlüsse
Die freiwillige Garantie gilt nicht, soweit der Anwuchsausfall nachweisbar überwiegend oder unmittelbar verursacht wurde durch:
- außergewöhnliche, von Heckenwelt nicht zu vertretende Ereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, außergewöhnlichen Extremfrost oder anhaltende außergewöhnliche Dürre
- Wildverbiss, Vandalismus oder sonstige Einwirkungen Dritter, sofern Schutzmaßnahmen nicht ausdrücklich von Heckenwelt geschuldet waren
- einen erst nach Übergabe entstandenen, von Heckenwelt nicht zu vertretenden Schädlings- oder Krankheitsbefall
- eine erhebliche Abweichung von den in Textform übergebenen, standort- und witterungsangemessenen Pflege- und Bewässerungshinweisen
- nachträgliche Veränderungen des Standorts, Bodenverdichtungen, Bauarbeiten, Schadstoffeintrag, Beschädigungen oder ungeeignete Eingriffe durch den Kunden oder Dritte.
Ein Ausschluss gilt nicht, wenn die Ursache bereits bei Übergabe angelegt war, auf einer mangelhaften Pflanze, einer fehlerhaften Pflanzung, einer unzutreffenden Beratung oder einer sonstigen Pflichtverletzung von Heckenwelt beruht. Die gesetzlichen Beweislastregeln und gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
8. Pflegehinweise
Maßgeblich sind die dem Auftrag beigefügten schriftlichen Pflege- und Bewässerungshinweise. Sie sind an Witterung, Boden und Pflanzenart anzupassen. Ist ein Tropfschlauch verlegt, gehört sein Betrieb während der Vegetationszeit zu diesen Hinweisen. Er ersetzt das Gießen von Hand, nicht aber die Kontrolle, ob die Pflanzen ausreichend versorgt sind. Bei erkennbaren Problemen kann der Kunde Heckenwelt frühzeitig kontaktieren.